Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

strafe so wie zu Bezahlung von 3 der 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. (d. 
28. Dec.) 
13. In der Untersuchungssache von dem 
O. A. Gerichte Welzheim wurde vermoͤge 
Erkenntnisses vom 9., eröffnet den 13. 
December, gegen Christine Uebele, 
von Welzhelm, wegen verheimlichter 
unehelicher Schwangerschaft, hülfloser 
Niederbunft und versuchter heimlicher 
Wegschaffung ihres todtgeborenen Kin- 
des, neben Verurtheilung in die Unter- 
suchungs-Kosten, eine zehenmonat- 
liche Arbeitshausstrafe ausgespro- 
chen. (5. 29. Dec.) 
14. In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gericht Heidenheim wurde durch 
Erkenntniß vom 25. November, eroff- 
net den 23. December, der Schreiner- 
Geselle Jakob Nusser, von Ulm, we- 
gen wiederholten Vagirens und Bettelns, 
Medicastrirens und leichtsinnigen Schul- 
denmachens durch Jechen, zu ##lerzehen- 
monatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe und 25 Stoästreichen, so 
wie zum Ersahe des Schadens und der 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. (D. 
29. Dec.) 
15. In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gerichte Welzheim wurde vermöge 
Beschlusses vom -2. November, eröffnet 
den 1. December, Anton Rank, von 
Wäschenbeuren, wegen Ehebruchs und 
eines verübten Betrugs, mit einer 
Arbeitshausstrafe von drei Mo-= 
naten und einer Woche belegt, und 
ihm ein angemessener Theil der Unterfu- 
chunge-Kosten zugeschieden. (d. 29. Dec.) 
16. In der Untersuchungssache von dem 
O. A.Gerichte Künzelsau wurde vermöge 
Beschlusses vom 16., eröffnet den 22.Dec., 
gegen Martin Gros, von Verrenberg, 
O. A. Oehringen, wegen wiederholten Va- 
girens, unter Verurtheilung in die Un- 
tersuchungs-Kosten, eine viermonat- 
liche Festungs-Arbeitsstrafe und 
eine Züchtigung von 20 Stockstrei- 
chen erkannt. (d. 50. Dec.) 
17. In der Untersuchungesache von dem 
O. A. Gerichte Mergentheim wurde ver- 
möge Erkenntnissts vom 2., eröffnet 
den 25. November, der gewesene 
Gemeindepfleger Matthäus Dennin- 
ger zu Harthausen, wegen durch Un- 
ordnung theilweise verschuldeten Cas- 
sen = Rests, neben Unfähigbeits- 
Erklärung zu Bebkleidung eines 
verrechnenden Amtes mit einer 
Geldstrase von zwölf Reichsthalern 
belegt, und zum Ersaße des Schadens 
und der Untersuchungs-Kosten verur- 
theilt. (d. 31. Dec.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.