Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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a) das Grund-Eigenthn ... 12731, 384fl. — 
b) die Gefälle *7„ „½„Z22 "4 " 2½ " 9 — — 
  
  
341, 06 „ fl. — — 
» die Gebaͤude.w .. 555 fl. — 
* die Gewerze 435 P%%21. — 
  
  
— 1. 2/600,0D# fl. — 
Die Steuer ist nach der Grundlage des vorläufig revidirten Catasters, unter 
Vorbehalt einer etwa nothwendig werdenden Ausgleichung nach der in der Beilage 
ersichtlichen Weise auf die einzelnen Oberämter, die K. Hof-Domänen-Kammer und 
die Besiher der auf die K. Staats-Casse radicirten Renten vertheilt worden. 
Ausser den, aus der Revision des Catasters hervorgegangenen Veränderungen, 
deren Resultat den Ständen vorgelegt wurde, sind noch besonders die in neuerer 
Zeit vom Staat erworbenen und veräußerten Realitäten bei gegenwärtiger Umlage 
berücksichtigt worden, und geben über diese die den betreffenden Oberämtern zuge- 
kommenen Nachweisungen weitern Aufschluß. 
Das Grund-Cataster betragt gedenwariis nach dem 
Rein-Ertrag .. ..... ...15«795,338fl.41kr... 
das Gefaͤll-Cataster ebenssé. ... 144 210 fl. 38 kr. — 
darauf kommen je auf roo fl. Rein „Ertrag an Saats, 
Steuierr . 10 fl. 57 kr. 4 vohl. 
Das Gebänude, Catasier betrae v64 Eapitalwerthen 115/o8 559 fl. — — 
barauf trifft es an Staats -Steuer ie ouf 100 fl. Capital- 
werih. .. . ... 17kr.41’3bl- 
Das Cataster der Gewerbe - Sieuer betraͤt "6356, 565 fl. 55 kr. — 
mithin fallen bei der Umlage einer Steuer-Summe von 
525,xoo fl. je auf roo fl. Cataster-Anschllg 113 fl. 26 kr. ahl. 
Das unter dem 31. Juli v. J. nach der Grundlage des auf den 1. Juli 1826 
bestandenen Catasters ausgeschriebene erste Drittheil der Jahre-Steuer von 1833 ist 
in dem beigeschlossenen Vertheilungs, Plan, je nach den verschiedenen Steuer-Zweigen, 
in Abzug gebracht worden. 
Die K. Oberämter haben nunmehr unverweilt die Austheilung der Steuern
	        
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