Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro 22. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
6& 
* 
" 
Mittwoch, den 16. April 1828. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Gesetz, das Schäfereiwesen betreffend. — Dienst· Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die neue Ausgabe des Hof= und Staats-Handbuchs“ 
betreffend. 
Dienst-Erledigung. . 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese 6, 
das Schäsereiwesen betreffen d. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Wuürttemberg. 
Um das Schäferei-Wesen in den verschiedenen Landestheilen auf eine gleichför= 
mige, der natürlichen Freiheit aller landwirthschaftlichen Gewerbe nach Möglichbeit 
entsprechende Weise zu ordnen, und die rechtlichen Verhältnisse der Schafwaide zum 
Feldbau auf eine dem gegenwärtigen Cultur-Stande angemessene Weise festzusetzen, 
verordnen und verfügen Wir nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter 
Zustimmung Unserer getreuen Stände wie folgt:
	        
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