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d. h. gelinder oder härter werden. Sie kann ferner so eingerichtet
werden, daß die Vollziehung vor aller Augen, öffentlich
geschiehr, also wieder auf den oben angegebenen
Hauptzweck hinwirkt. Indeß find doch dabei folgende Unbequemlichkeiten:
Es erfordern Anstalten dieser Art einen
großen Aufwand, der nie durch die Arbeiten der Verbrecher
ersetzt wird, besonders wenn man für gehbrige Sicherheit,
durch Wachen u. s. w., Einrichtungen treffen und die mancherlei
Verbrecher, die verschieden behandelt werden müssen,
gehdrig absondern will; es uͤbt alsy jeder Verbrecher durch
seine That über seine Mitbürger ein. Besteurungsrecht aus-Sind
demnach jene Anstalten, besonders in kleineren Stagten,
zu gefährlich oder zu kostbar, so venninvert sich in
gröheren der Eindruck sehr; denn es sind, auch hier der
Strafplätze nur wenige, die Verbrecher kommen in entlegene
Orte, wo ihre Person und, ihr früheres Leben ihren
Umgebungen gar nicht bekannt ist, und wenn ssie nach erstandener
Strafzeit in die frühere Heimath, der sie während
derselben ganz entrückt waren, zuxückkehren, so ist
Verbrechen und Strafe, längst vergessen. — Unter diese
Classe von Strafen gehdren denn auch die Deportationen,
wie sie namentlich nach Botany-Bay die Engländer im Gebrauch
haben. Allein solche Juchthäuser im fünften Welttheile
sind einestheils noch weit kosibarer, und es ist noch
gar sehr die Frage, ob und wie sich z. B. die erwähnte
ehrbare Colonie, die blos aus einem Seminar der verworfrusten
Menschen bestehr= erhalten werde; anderntheils kommen
gewöhnlich die Menschen aus einer solchen hohen Schule
von Bosheit und Ränken weit verdorbener und schlimmer
heraus, als sie hineingekommen sind. Die zweite Classe bilden
b) Geld= und Vermögens, Strasen, Sie sind