Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Die er ste Abtheilung besteht aus den Referendaͤren 
Fetzer, Autenrieth, 
von der Luͤhe, Fraas, 
Mandri, v. Hirrlinger, 
Wagner, Maier, von Hall; 
Wocher, 
die zweite Abtheilung aus den Referendaͤren 
Horn, Jordan, 
Krauß, Pfizer, 
Roͤmer, Schneider, 
Schmidlin, Schuster. 
Biegger, 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag den 20., die der 
zweiten am Dienstag den 27. Mai d. J. in Stuttgart sich einzufinden, und bezie- 
hungsweise an den bezeichneten Tagen (Nachmitrags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der 
Canzlei des Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Amveisung zu er- 
halten. 
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber nicht 
genannten Referendare, welche ihre Probe-Arbeiten binnen der auberaumten Frist 
nicht eingereicht haben, werden hiemit, dem angedrohten Präjudiz gemäß, von dieser 
Semester-Prüfung ausgeschlossen und auf die nächste verwiesen. 
Stuttgart den 18. April 1328. 
Maucler.
	        
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