Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

mit Worten: 
besitzt, wovon in Nutznießung bei 
stehen, und worauf unseres Wissens 
Schulden haften; 
5) daß seinem Austritt aus dem diesseitigen Staats- und Gemeinde- 
Verband unseres Wissens kein Hinderniß im Wege steht. 
Gegeben den 18 
Gesehen am Der Gemeinde-Rath 
durch das Oberamt (Unterschristen) 
(L. S.) (Unterschrift) 
Zur Beglaubigung: 
Die Kanzlei-Direktion des K. Ministerium des Innern: 
Roth. 
a. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme von drei ausübenden Aerzten. 
Die Doktoren der Medicin, Thaddäus Kolb, von Weil der Stadt, Oberamts 
Leonberg, Friedrich Wilhelm Fehleisen, von Reutlingen, und Carl Christian Ferdi- 
nand Schüßler, von Stuttgart, sind beziehungsweise in der Medicin, Chirurgie und 
Geburtshülfe geprüft, und es ist Kolb zur Ausübung dieser sämtlichen Wissenschaften, 
Fehleisen zur Ausübung der Medicin und Chirurgie, und Schüßler zur Ausübung 
der Medicin ermächtigt worden. 
Stuttgart den 3u. April 182386. Walther. 
8) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Auknahme zweier Referendire im Finanz-Deparkement. 
Seine Königliche Majestüät haben durch höchste Enrschließung vom a#. d. M. 
#ndbigst genehmigt, daß die geprüften Cameral-Candidaten
	        
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