Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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B) Des Kriegs-Departements: 
Des Kriegs-Ministerium. 
Termin zur Prüfung für die Aufnahme in die Offiziers-Bildungs= Anstalt. 
* Die Prüfung derjenigen Jünglinge, welche sich dieses Jahr um Aufnahme in die 
Offiziers-Bildungs-Anstalt melden wollen, wird 
Dienstag den :. März 
dahier Statt finden. 
Die Vewerber haben sich den Tag zuvor Vormittags 9 Uhr in der Kanzlei des 
Kriegs-Ministeriums persdnlich anzumelden; :4 Tage früher aber folgende Zeugnisse 
einzusenden: 
1) die Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre sittliche Aufführung; 
a) ein ärztliches Zeugniß, daß sie einen gesunden und fehlerfreien Körperbau 
haben; 
5) einen Taufschein, um nachzuweisen, daß sie das sechszehnte Lebenojahr zurück- 
gelegt und das siebenzehnte nicht überschritten haben. 
Nur ausnahmsweise bonnen Jünglinge von unverbennbarer frühzeitiger Ent- 
wicklung und von erwiesen vorzüglich geistiger Ausbildung schon nach zurück- 
gelegrem fünfzehnten Jahre aufgenommen werden. 
4) Ein Zeugniß, daß sie eine jährliche Zulage von wenigstens 750 fl. erhalten. 
Die Erfordernisse, welchen sie bei der Prüfung selbst in wissenschaftlicher Hinsicht 
entsprechen müssen, finden sich in der Bekanntmachung des Kriegs-Ministeriums vom 
:. August :1326 (Reg. Blatt S. 358) zusammengestellt. 
Stuttgart den 5. Februar 1328. 
Franquemont.
	        
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