Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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welches, unter Himweisung auf die Königliche Verordnung vom 25. Februar 1815, 
Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht 
wird. 
Stuttgart den 6. Juni 1823. 
Schmidlin. 
E) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Erischtung eines Hallamts zu Ißny. 
Seine Königliche Majestät haben mittelst höchster Entschließung vom 2. d. M. 
gnädigst genehmigt, daß in der Stadt Ißny ein Hallamt errichtet werde, bei welchem 
der Oberlieutenant v. Lindenmaier, im zweiten Infanterie-Regiment, als Ober- 
Zollverwalter, 
der Assistent Schweikle, bei der Hauptverwaltung der Salinen-Gefälle, proviso- 
risch als Controleur gnädigst ernannt worden ist. 
Stuttgart den 5. Juni 1326. 
Varnbüler. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei dem katholischen Kirchenrath ist eine wellliche Assessors-Stelle mit dem 
etatsmäßigen Gehalte von Zoo fl. in Erledigung gebommen. Die Bewerber haben sich 
unter Beobachtung der durch die Bekanntmachung vom 25. Juni 1323 (Staats= und 
Neg. Blatt S. 578) vorgezeichneten Formen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
2) Durch den Tod des Kanzleiraths Weckherlin ist eine etatsmäßige Sekretärs- 
Stelle bei dem Ministerium des Innern mit einem Gehalte von tooo fl. erledigt wor- 
den, welche demnächst mit einem wissenschaftlich gebildeten Manne wieder beseht werden 
soll. Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen in der durch die Bekanntmachung
	        
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