Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

35 
zogenen Erkundigungen nöthigenfalls berichtiget. Der Oberamtmann hat sofort die 
Listen zu revidiren und die etwaigen Anstände unter Zuziehung der Orts-Vorsleher zu 
erledigen. 
Art. 13. 
Zirbung des Looses. 
Nach erfolgter Berichtigung der Listen wird die Ziehung des Looses vorgenom- 
men. 
Der Tag der Ziehung wird in jeder Gemeinde öffentlich bekannt gemacht, und 
zugleich werden sämtliche in den Rekrutirungs-Listen verzeichnete Militärpflichtige, und 
zwar die im Lande oder im benachbarten Auslande befindlichen durch besondere Ladung, 
die übrigen aber durch allgemeinc dffentliche Ladung, unter Androhung des geseßlichen 
Rechts-Nachtheils, einberufen. 
Art. 14. 
Fortsetzung. 
Die Ziehung des Looses geschiehr in öffentlicher Sitzung in dem Oberamts-Sisß 
unter Leitung des Oberamtmanns und in Gegenwart der ersten Vorsteher sämtlicher 
Gemeinden des Oberamts-Bezirks. · 
Jeder Militärpflichtige zieht nach der Ordnung der Rebrutirungs-Liste eine Num- 
mer, welche sogleich bekannt gemacht und aufgezeichnet wird. Für die Abwesenden 
ziehen ihre Eltern oder Vormünder oder der Orts-Vorstand. 
Die Zichungs-Liste wird nach der Ordnung der Nummern abgefaßt, öffentlich ver- 
lesen und von dem Oberamtmann und den anwesenden Orts-Vorstehern unterzeichnet; 
der Amts-Versammlungs-Aktuar führt das Protobkoll. 
Art. u15. 
Erkenntniß über die Befreiungen. Rekrutirungsrath. Musterungs-Commission. 
Auf die Ziehung des Looses folgt das Erkenntniß über die Befreiungen von der 
Aushebung und die Ausscheidung des Contingents. Zu diesem Ende wird in jedem 
Oberamts-Bezirk ein Rekrutirungsrath, und zur Untersuchung der Diensttüchtigkeit 
der Militärpflichtigen oder zur Musterung eine besondere Musterungs -Commission 
niedergeseht. 
Der Rekrutirungsrath besteht aus dem Oberamtmann, der den Vorsicz hat, und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.