Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag:. 
». fl. r. 
Ausstocken von Waldungen und Holz-Egarten, für die Erlaub-, 
niß hiezu von : Morgen —. 36 
Bau-Erlaubniß, für Gebäude auf Allmanden, Gutern und 
solchen Plaͤtzen, welche keine berechtigten Bauplaͤtze sind, sie 
moͤgen lehnbar seyn oder nicht: 
1) in Obcramts-Staͤdten, so wie uͤberhaupt an Orten, wo 
ein Bezirksamt seinem Siß hat: 
von einem Hause 
von andern Gebäuden. 
2) in allen andern Orten 
Beerdigung, außerhalb der Parochie des Sterbeortes, fr die 
Erlaubniß zu einer solchen. ....... 
Beibringens-Inventare, s. Inoemtare. 
Beglaubigungen von Abtenstücken durch die Ministerien und 
Mittelstellen - 
Berglehen-Briefe, oder für die Erlaubnit,e ein uur anzu- 
legen .... 
Bestaͤtigung von Vertragen, s. Vertraͤge: 
Billard; fuͤr die Erlaubniß, ein solches errichten zu duͤrfen: 
1) mit dinglichem Rechte . . 
s)mctpe1:sdnltchcchchte 
GeschlossenenGesellschaften,welche für ihren auschließ- 
lichen Gebrauch Billards aufzustellen wünschen; soll die 
Erlaubniß dazu als perfènliches Recht des Inhabers 
ertheilt werden, daher 
Bleiche, für die Erlaubniß zu Errichtung einer en je nach 
4 
2 — 
die Hälfte obiger Ansäßer. 
6 
3 bis 5. 
2“ bis 48° 
die Hälfte. 
  
der Ausdehnung des Unternehmens 
5 bis. 25, 
  
derobenbestimmte Ansat
	        
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