Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
  
fl. kr. 
Wirthschaften, neben den Umgelds= 2c. Abgaben: 
o) Schildwirthe, Gastgeber, Speisewirthe und Bier- 
brauer nach Elassen jährligg 1, 2 bis 3 fl. 
h) beständige Gassenwirthe ebenso . 15 kr, So kr. bis # fl. 
Wochenmarkts-Errichtung, für die Erlaubniß bazu: 
1) in Gemeinden erster und zweiter Classe .. 20 — 
2) in Gemeinden dritter Classe . 10 — 
Zahlen-Lotterie. Der confiscirte Gewinn aus berbotenein Ein- 
seben in eine Zahlen-Lotterie ist der Sportel-Casse zu verrechnen. 
Zahnärzte, fremde und herumziehende, für die Erlaubniß, 
ihre Kunst auszunben, so oft sie in das Königreich bommen 10 — 
Zehend-Verleihungen, des Staats, der Gemeinden und 
Stiftungen, je von 210 Scheffel Früchten nach Rauem. — 
Zeit schriften politischen Inhalts: 
1) wenn sie in der Form von Tagcöblättern oder wöchentlich 
wenigstens einmal erscheinenden Heften ausgegeben wer- 
den, für die Erlaubniß, sie herausgeben zu dürfen. 20 — 
2) periodische, in ganzen Heften erscheinende Druckschriften 
politischen Inhalts, insofern sie nicht zugleich politische 
Tages-Neuigkeiten aufnehmen, find von der Sportel- 
Abgabe frei. 
Zeugnisse, fuͤr deren Ausstellung: 
1) von einem Ministeim .. :-. 
2)VoncincmCollegium.......... I 
5) von einer Bezirks-Behörde I — 15 
Ziegelhuͤtte-Errichtung, fuͤr die pollzeiliche Erkennurg 
uͤber dieselbe, und die darauf gegründete Erlaubnif 5 — 
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