Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfuͤgung, betreffend eine erneuerte Belehrung uͤber die unter dem Rindvieh sich zeigende Maul- uud 
Klauen-Seuche. 
Die nicht selten vorkommende Maul= und Klauen-Seuche zeigt sich gegenwärtig 
in mehreren Gegenden des Landes unter dem Rindvieh, und nach einkommenden Be- 
richten beginnt sie ziemlich allgemein zu werden. Man sieht sich dadurch veranlaßt, 
wegen dieser Seuche, ihres Verlaufs und ihrer Behandlung auf die Belehrung vom 
:4. Juni 1609 (Staats= und Regierungs-Vlatt S. 257) aufmerksam zu machen. 
Dieselbe ist in der Regel nicht gefährlich, nimmt auch bis jeht da, wo sie herrscht, 
bei zweckmäßiger Behandlung einen gutartigen Verlauf und zeigt durchaus keinen an- 
steckenden Charakter. 
Nur in Verbindung mit dem Milzbrand, der in den heißen Sommer-Monaten 
vorzukommen pflegt, wird sie bedenklich. 
Zu gleicher Zeit mit dieser Maul= und Klauen-Seuche des Rindviehs zeigt sich 
zuweilen auch unter den Schaafen die Klauen-Seuche, deren Verlauf übrigens eben- 
falls gutartig, und die Behandlung wesentlich dieselbe ist, wie bei dem Rindvieh. 
Die K. Oberämter werden hiemit angewiesen, Sorge dafür zu tragen, daß in 
Orten, wo diese Seuche vorkommt, die Gemeinde-Behörden und die Viehbesitzer mit 
der erwähnten Belehrung vom 24. Juni 2809 sich gehörig bekannt machen, auch er- 
forderlichen Falls ein im Ort angesessener, zur Behandlung kranker Thiere brauch- 
barer Mann aufgestellt werde, der unter der Aussicht und Leitung eines im Oberamts- 
Bezirke befindlichen geprüften Thier-Arztes mit möglichsier Eusparung der Kosten die 
von der Seuche befallenen Thiere zu besorgen hätte. Die Vieh-Eigenthümer sind hie- 
bei besonders zu erinnern, die Thiere während der heißen Tageszeit so viel möglich 
in kühlen luftigen Stallungen zu halten, sie nur in der Frühe und des Abends in's 
Freie, vorzüglich auf Graspläßtze, auch wo sich Gelegenheit hiezu finder, in's fließende 
Wasser zu treiben. Den erkrankten Thieren ist ein kühler Aufenthaltsort zu geben, 
indem hievon, neben dem vorschriftmäßigen Gebrauch des Friederichs-Salzes und dem 
fleißigen Auswaschen des Maules mit Essig, Salz und Wasser, vorzugsweise der ge-
	        
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