Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 58. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 15. September 1828. 
Inhalt. 
Köuigl. Dekrete. Ordens-Perleihungen — Dienst= Nachrichten. 
Verfügungen dee Departements. Verfügung, den von den Dienst-Candidaten zu liesernden Ausweis 
über den Bestz eines Gemeinde= Bürger= oder Beisig= Rechtes bekreffend. — Patent-Exrtheilung für ttädlerne 
Schallstäbe. — Bestellung eines Schullehrer-Conferenz-Direktors in der Diöcese Besigheim. — preis Aufgade 
für kakholische Schull-brer. — Bekanntmackung, die diesjährige Ausnahme in die katholischen niederen Con- 
bekte betreffend. — Aufnahme eines ausübenden Arztes. 
Dienst-Erledigunger. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen. 
Seine Königliche Majestäát haben, nach höchstem Dekrete vom 50. v. M. an 
den Ordens-Vice-Kanzler, Ihren Durchlauchten den Prinzen Alerander und Peter von 
Polsiein-Oldenburg das Großbreuz des Ordens der Württembergischen Krone verliehen. 
8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 23. 
v. M. die Referendäre ersier Classe, Wilhelm Wagner, von Balingen, und Gustav 
Feinrich Firnhaber, von Stuttgart, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzuneh- 
men geruht. — Der Erstere hat Stuttgart, der Zweite Herrenberg zu seinem 
Wohnorte gewählt.
	        
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