Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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:B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 3. d. M. 
dem Ober-Tribunal-Direktor v. Majer den Titel und Rang eines Staats-Raths zu 
ertheilen, auch 
durch höchste Entschließung vom 4. d. M. die erledigte katholische Pfarrei Enne- 
tach, Oberamts Saulgau, dem Vikar Heß zu Hundersingen, Oberamts Riedlingen, 
zu verleihen geruht. 
Den 25. Januar d. J. ist die patronatische Nomination des Pfarr-Verwesers 
MI. Geßler zu Fürfeld.,, Dekanats Heilbronn, zu der erledigten evangelischen Pfarr- 
Stelle daselbst, und 
den 3. d. M. die patronatische Nomination des Pfarrers M. Fleischmann zu 
Freudenthal, Didcese Besigheim, zu der evangelischen Pfarrei Nordheim, Didöcese 
Brackenheim, bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern: 
1. Des evangelischen Consistorium. 
Den Prüfungs-Termin für die 35glinge des Schulstandes betreffeud. 
Unter Beziehung auf die Verordnung vom 25. März 1323 (Reg. Blatt Nro. 27) 
wird hiemit bekannt gemacht, daß diejenigen Schulamts-Zöglinge evangelischer Confes- 
sion, welche sich der Vorschrift gemäß im Monat März d. J. um Zulassung zum deut- 
schen Schulstande bei dem K. Consistorium gemeldet haben werden, und in Privat- 
Seminarien oder bei hiezu bevollmächtigten Schulmeistern ihre Lehrzeit zubringen wol- 
len, den ersten April d. J. im Schullehrer-Seminar zu Eßlingen die Prüfung ihrer 
Vorkenntnisse und ihrer Fähigkeiten für diesen Beruf zu erstehen haben. Der zweite 
und dritte April wird zur Vorprüfung derjenigen Zöglinge bestimmt, welche um Auf- 
nahme in das Eßlinger Seminar selbst entweder für die ganze Lehrzeit oder als 
Auseulranten gebeten haben, so wie an diesen Tagen auch diejenige Zöglinge, welche 
erst im nächsten Jahr zur Aufnahme in das Seminar sich eignen, sich einer vorläu-
	        
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