Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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n. Verfuͤgungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Studienraths. 
Bekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Jünglinge. 
In Folge der im vorigen Monat vorgenommenen Prüfungen für das akademische 
Studium höherer Wissenschaften sind von den dabei erschienenen Jünglingen wegen 
unzureichender Kenntnisse, 
von dem Studium der evangelischen Theologie 2, 
von dem der katholischen Theologse 3, 
von dem der Medicin . .. .. . . B, 
von dem der Cameral-Wissenschaft ....-, 
VondcmderForstWtsscnschaft.... 2, 
vor der Hand zuruͤckgewiesen, folgende aber zu akademischen Studien ermächtigt worden. 
I. Zum Studium der evangelischen Theologie außerhalb des Seminars: 
1) Carl Albert Leopold Friedrich Conradi, Sohn des Kaufmanns in Stuttgart, 
a) Gottfried Herrmann Faber, Sohn des Kaufmanns in Berg, 
5) Wilhelm Paulus, Sohn des Registrators in Stuttgart, 
4) Johann Imanuel Gottlob Wandel, Sohn des verstorbenen Bäckermeisters 
in Tübingen. 
.Zum Studium der katholischen Theologie außerhalb des Wilhelmsstifts: 
Anton Kustor, Sohn des verstorbenen Glasermeisters in Rottweil. 
III. Zum Studium der Rechts-Wissenschaft: 
1) Friedrich Traugott Heinrich Berner, Sohn des Schneidermeisters in Stutt- 
gart, 
2) Carl Friedrich Bozenhardt, Sohn des Stadtraths in Tübingen, 
5) Titus Hönes, Sohn des verstorbenen Gastgebers in Gönningen, 
4) Herrmann Kern, Sohn des verstorbenen Ober-Justizraths in Stuttgarr, 
5) Wilhelm v. Misani, Sohn des Generals in Großsachsenheim,
	        
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