Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

28 
g. 26. 
Zu Besorgung der Reinschriften und sonstigen Schreiberei-Geschäfte wird dem Uni- 
versitäts-Sekretär ein entlaßbarer Dekopist beigegeben. Seine Annahme und Ent- 
lassung geschieht auf die für die Debopisten bei den Landes-Collegien vorgezeichnete Weise. 
6 §. 27. 
Zur Kassen= und Rechnungs-Führung wird ein Universitäts-Kassier bestellt, 
der auf den Vorschlag des akademischen Senats von dem König ernannt wird, dem 
Senat und dem Verwaltungs-Ausschuß desselben untergeordnet, im Uebrigen aber un- 
ter die Ober-Aufsicht und Controle der K. Ober-Rechnungs-Kammer nach Maßgabe 
des Edikts vom 15. December 1318 (Staats= und Regierungs-Blatt S. 659) gestellt ist. 
Seine Jahres-Rechnung wird dem Verwaltungo-Ausschuß zur Einstcht vorgelegt 
und mit dessen etwaigen Bemerkungen begleitet der K. Ober-Rechnungs-Kammer zur 
Revision und Abhbr übergeben. 
. 28. 
Das Kassen= und Rechnungs-Wesen der einzelnen Institute und Fakultäten wird, 
ihrer besondern Zwecke unbeschadet, mit der Haupr-Rechnung des Universitäts-Kassiers 
in angemessene Verbindung gesetzt. 
29. 
Für die niedern Dienst-Verrichtungen, so wie zu Vollstreckung der amtlichen Be- 
fehle des Kanzlers sind zwei Universit ts-Pedelle bestimmt. 
Bei Verletzung allgemeiner Polizei-Gesetze (§. 15) oder der besondern für die 
Studirenden ertheilten Verordnungen (&. 14) sind die Universithts-Pedelle auch ohne 
besondere Requisition zur Unterstützung oder Vertretung des Polizei-Personals, so 
wie zur Anzeige bei den betreffenden Behbrden verbunden. 
. 30. 
Das akademische Bürgerrecht mit den hieraus abgeleiteten Befreiungen 
vom personlichen und dinglichen Gemeinde-Verbande, von den Amts= und Gemeinde- 
Umlagen 2c. ist in Folge des Gesehes vom 15. April 1828 aufgehoben. Den derma- 
len Berechtigten bleiben diese Befreiungen, wenn und so weit sie sich zur Zeit der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.