Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

309. 
Nro. 3 2. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
— 
  
—....———— 
Samstag, den 8. August 1829. 
  
— —. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Ordens-Verleihung. — Diens- 
Nachrichten. - 
Berfügungen der Departements. Bekanntmachung der fürstlichen und gräslichen Häuser, auf welche 
das gegen die standesherrlichen Häuser zu beobachtende Canglei-Ceremoniel Anwendung sindet. — Verfä- 
qung, zu Vollziehung der zweiten Abthetlung des Gesetes vem 2;. April 1828, das israelitische Schut. 
wesen betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Ummittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben, durch höchstes Dekret vom :5. v. M. 
an den Ordens-Bicc-Kanzler, Höchsi öhrem Kammerherrn, Geheimen Legations-Rath 
und Geschäftsträger am Berliner Hose, Freiherrn v. Blomberg, auf sein Ansuchen 
die Erlaubniß ertheilt, das ihm von Seiner Majestät dem Könige von Bapern 
verliehene Commenthur-Kreuz des Bayernschen Eivil-Verdieust-Ordens annehmen und 
tragen zu dürfen.
	        
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