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Die Spezial-Rechner (Regiments-Quartiermeister, Arsenal-Commissäre, Spital=
und Kasernen-Verwaiter legen über alle, auf Legitimation des Ministers von der
Ober-Kriegs-Casse erhaltenem Gelder Rechnung gegen das Kriegs-Ministerium ab.
Diese Rechnungen werden nach vorheriger Prüfung und Anerkennung der Ober-Kriegs-
Casse zur Verrechnung der darin enthaltenen Summen zugefertigt.
Dadurch vereinigt sich in der Haupt-Rechnung der Ober-Kriegs-Casse die Nachwei-
sung über den gunzen Militär-Aufwand, und solche bildet somit die Rechtfertigung des
Kriegs-Ministers über die Verwendung der bewilligten und von der Staats-Haupt-
Casse empfangenen Gelder.
+K. v4
Der Wirkungs-Kreis des Ober-Rekrutirungs-Rathes, als einer von den beiden
Ministerien des Innern und des Kriegswesens ressortirenden Collegial= Stelle, bleibt
unverändert, so wie er in dem Rekrutirungs-Geseh vom 20. Februar 1323 bestimmt ist.
Der Ober-Rekrutirungsrath wird daher in der genannten Eigenschaft seine Ver-
fügungen ferner im Namen der beiden Ministerien des Innern, und des
Kriegswefens erlassen.
g. 8.
Dle bishet bestandene Assentirungs-Commissson ist aufgehoben.
Im Namen und unter den Befehlen des Kriegs-Ministers allein besorgt der Ober-
Rekrutirungsrath die auf das Rebrutirungswesen sich beziehenden rein militärischen
Gegenstände, welche bisher die Assentirungs-Commission behandelt hat, so weit nicht
das Kriegs-Ministerium einen oder den andern dieser Gegenstände unmittelbar zu er-
ledigen für angemessen erachtet.
In dieser Eigenschaft erläßt der Ober-Rekrutirungsrath seine Verfägungen im
Namen und im Auftrag des Kriegs-Ministers, und ist mit Einschluß des
Direktors blos mit Delegirten des Kriegs-Ministeriums besegt.
. S-9-
Die Berichte, welche die Oberaͤmter bisher an die Assentirungs-Commissien er-
stattet haben, sind daher in Zukunft an den Ober-Rekratirungsrath zu richten, worauf
sie en der im Ramen des Kriegs-Ministeriums handelnden Abtheilung des Ober-
Rekrutirungsrathes beschieden werden.