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bebräischer oder talmud-rabbinischer Sprache bei den Justiz-Stellen einkommenden
Urkunden aufgestellt worden ist, so werden sämtliche Gerichts -Stellen hieoon mit dem
Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß wegen der dicsfälligen Geschäfts-Behandlung diesel-
ben Vorschriften, welche durch die Ministerial-Verfügung vom 35. Januar 18332 (Reg.
Blatt S. z2co) ertheilt worden sind, mit der Ausnahme eintreten, daß die betreffenden
Urkunden, anstatt an die Kanzlei-Direktion des K. Justiz-Ministerium an die des K.
Gerichtshofs in Ellwangen einzuschicken sind.
Stuttgart den 31. Januar 1829.
Sür den Minister:
v. Otto.
B) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend das Formular zu Patenten für Hausirhändler und andere herumziehende
Gewerbleute.
Aus Veranlassung der Bestimmungen der allgemeinen Gewerbe-Ordnung und der
Instruction vom 8. Juni v. J. über den Haufirhandel und die sonstigen herumziehenden
Gewerbe find einige Abänderungen in dem von den Hof= und Kanzlei-Buchdruckern
Gebrüdern Mäntler dahier verlegten Formular der zur Ausübung jener Gewerbe
erforderlichen Patente getroffen worden. Hievon werden die Bezirks-Polizeiämter mit
dem Auftrag benachrichtigt, sich zur Ausstellung dieser Patente fortan des neuen ver-
änderten Formulars zu bedienen; jedoch können die bei den Bezirksämtern etwa vor-
räthigen Eremplare des älteren Formulars zuvor verwendet werden.
Stuttgart den 19. Januar 13-29. Schmidlin.
2. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme von zwei ausübenden Aerzten.
Der Doktor der Medicin und Chirurgie, Franz Joseph König, von Pfüärrich,
Oberamts Wangen, und der Candidat der Medicin, Carl Heinrich Rösch, von Schorn-