Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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In dem drei Viertelstunden von dem Mutterort entfernten Filial Boͤrtlingen wird, 
neben Haltung aller Casualien, an Sonn= und Festtagen, abwechslungsweise mit ange- 
hängter Kinderlehre geprediget, an Feiertagen mit der Predigt abgewechselt, die Buß- 
tags-Predigt findet gewöhnlich 8 Tage später als im Mutterort Statt, und vor dem 
Nachtmahle wird eine Vorbereitungs-Predigt gehalten. Das Einkommen ist auf 
J12 fl. nach den Natural--Preisen des Sportel-Gesehes berechnet. 
5) Die wieder zu beseßende katholische Stadtpfarrei Munderkingen, Oberamts 
und Dekanats Ehingen, begreift in der Stadt und : Filialien 16o6 Pfarr-Genossen. 
Das Einkommen belauft sich an Garten-Ertrag, Zehenten, Besoldung und Gebühren 
auf nolo fl. Die Bewerber haben sich insbesondere auch über ihre Tüchtigkeit zum 
Schul-Inspekrorate auszuweisen. 
4) Durch den Tod des Oberamts-Arztes D. Keringer ist die Oberamts-Arzts- 
Stelle zu Gmünd in Erledigung gekommen, mit welcher ein Gehalt von Loo fl. und 
ein Schreibmaterialien-Aversum von 10 fl. aus der Staatscasse, so wie ein Gehalt von 
5fP fl., ein weiteres Schreibmaterialien-Aversum von 290 fl. und eine Pferds-Ration 
aus Körperschafts-Cassen verbunden find. Die Bewerber um dieselbe haben ihre Ge- 
suche innerhalb vier Wochen bei der Regierung des Jart-Kreises vorschriftmäßig einzu- 
reichen.
	        
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