Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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die oberste (achte) Classe hingegen auf Zoͤglinge vom fuͤnfzehnten bis sechszehnten Le- 
bensjahre berechnet ist. Jede Alters-Elasse erhält wöchentlich 36—356 Lehrstunden, und 
zwar (nach Verschiedenheir des Alters) in nachstehenden Lehrfächern: Religion, Denk- 
Uebungen, Kalligraphie, Formenlehre, Arithmetik, Algebra, Geometrie, Trigonometrie, 
Stereometrie, Mechanik und Maschinenlehre, Encyklopädie der Baukunst, beschreibende 
Gcometrie, Plan= und Maschinen-Zeichnung, Technologie und Produkten-Kunde, 
Natur-Geschichte, Natur-Lehre, Chemie, Anthrepologie, Geographie, Geschichte, Kunst- 
Geschichte und Mythologie, deutsche Sprache mit Uebung in Geschäfts-Aufsätzen, fran- 
zösische und englische Sprache. Für diejenigen Zöglinge, welche nebenbei einige Kennt- 
niß der lateinischen Sprache zu erlangen wünschen, wird hiezu in den untern Elassen 
durch eine Zahl von vier bis sechs Wochenstunden Gelegenheit gegeben; einige weitere 
Nebenstunden sind dem Gesang-Unterrichte gewidmet. Das Haupt-Augenmerk bei 
dem ganzen Lehrplan ist jedoch auf einen gründlichen, mit dem Alter und der Fassungs- 
kraft der Zöglinge fortschreitenden Unterricht in den mathematischen und Natur-Wis- 
senschaften, als auf die unentbehrlichste Grundlage jeder Gewerbs-Lehre gerichtet. 
Um den Besuch dieser Anstalt und namentlich der höhern Classen derselben auch 
Auswärtigen, denen ihre Verhältnisse die vollständige Benützung des achtjährigen 
Cursus nicht gestatten, möglichst leicht und nutzbar zu machen, ist bei der nähern Aus- 
führung des Lehrplans darauf Rücksicht genemmen worden, daß diejenigen Lehrfächer, 
wodurch sich die Anstalt von andern Real= und Trivial-Schulen unterscheidet, vorzugs- 
weise in die beiden obersten Elassen verlegt wurden, damit der Nicht-Eingeborne auch 
nur diese höhern Elassen mit Nutzen zu besuchen, und die hiezu erforderlichen Vor- 
kenntnisse sich auch zu Hause, wenigstens mit Hülfe eines zweckmäßigen Privat-Unter- 
richts zu erwerben vermöge. 
Die Aufnahme der Schüler geschieht alljährlich im Herbste auf den Grund einer 
Vorpräfung, deren Ergebniß nicht allein über die Aufnahme überhaupt, sondern auch 
mit Rücksicht auf das Lebens-Alter des Aufzunehmenden über die dem Leßtern anzu- 
weisende Elasse entscheidet. 
Jeder Schüler hat für den Besuch der oben bezeichneten Lehrstunden jährlich 
Sechszehn Gulden in vierteljähriger Vorausbezahlung an die Instituts-Casse zu ent- 
richten. Alle Nebengeschenke an den Vorstand oder die einzelnen Lehrer sind durchaus
	        
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