Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Dem pensionirten Oberlieutenant v. Jentt haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt 
den Titel eines Hauptmanns zweiter Classe, und 
dem Lehrer der französischen Sprache an der Offiziers-Bildungs-Anstalt, Bruͤ- 
derlein, den Titel eines Professors verliehen. 
Sodann haben Höchsidieselben vermöge höchster Entschließung vom 35. v. M. 
die erledigte Diakonats-Stelle zu Mezingen, Dekanats Urach, dem bisherigen Ver- 
weser dieser Stelle, Fleischhauer, zu verleihen, 
vermoge höchsten Dekrets vom 24. v. M. die durch das Ableben des Präsidenten 
v. Pfizer erledigte Stelle eines Königl. Mitglieds des Staats-Gerichtshofs dem Diri- 
genten des K. Gerichtshofs in Ulm, Ober-Tribunalrath Essich, und 
das Aktuariat bei dem Oberamts-Gerichte Heilbronn dem Referendär erster Classe, 
Schmidlin, von Stuttgart, zu übertragen, 
vermöge höchsten Dekrets vom 25. v. M. dem Direktor v. Schwab den Titel 
und Rang eines Staatsraths zu ertheilen, und 
vermöge höchsten Dekrets vom 27. v. M. den Stallmeister v. Taubenheim, 
den Referendar bei dem K. Bergrath, Grafen v. Beroldingen, und 
die Referendäre bei dem K. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: 
v. Seckendorff, 
Graf v. Degenfeld, und 
v. Holz 
zu Königlichen Kammerherren gnädigst zu ernennen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, den Brand-Versicherungs-Anschlag der mit Bauholz-Gerechtigkeiten 2c. versehenen Gebäude 
betreffend. 
Von verschiedenen Seiten ist die Bemerkung gemacht worden, daß bei denjenigen 
Gebäuden, zu deren Wiederherstellung im Fall eines Brandes der Eigenthümer oder 
Baupflichtige gewisse Beiträge an Bauholz u. dgl. von der Gemeinde, dem Lehenherrn 
oder irgend einem Dritten anzusprechen hat, der Werth dieser anderwärtigen Beiträge
	        
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