Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom v. d. M. 
dem Helfer Klaiber zu Veihingen die erledigte Professors-Stelle am Seminar zu 
Schönthal, und 
vermöge höchster Entschließung vom 14. d. M. die erledigte ebangelische Pfarrei 
Ruith, im Dekanats-Vezirk Stuttgart, dem Pfarrer Löffler in Geradstetten, Deka- 
nats Schorndorf, wie auch 
das erledigte Professorat am obern Gymnasium zu Stuttgart dem Helfer Schmid 
zu Ludwigsburg gnädigst zu übertragen geruht. 
Unter dem o. v. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Königseggwald, Ober= 
amts und Dekanats Saulgau, ernannte Ulrichs-Caplan Bader in Hohentengen, 
unter dem 7. d. M. der auf die katholische Stadt-Pfarrei Ißny, Oberamts und 
Dekanats Wangen, ernannte Vikar Johann Maihöfer, von Gmünd, und 
unter dem 20. d. M. der zum Pfarrer in Burgberg, Oberamts Heidenheim und 
Dekanats Ulm, ernannte Vikar Thomas Eyth, von Geißlingen, die Konigliche Be- 
stärigung. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, in Betreff der Visirung der Wanderbücher der vom Auslande kommenden Handwerks- 
Gehülfen von Seite der GrenzOberämter. —- 
Es ist die Beobachtung gemacht worden, daß die in der General-Verordnung vom 
11. September 180), K. 6 begründete Vorschrift, wonach fremde Handwerkbspursche ihre 
Kundschaft, beziehungsweise ihr Wanderbuch, nach ihrem Eintritt in das Königreich 
der nächsten Polizei-Behörde zur Visirung vorzulegen haben, häufig nicht beobachter 
werde. 
Die sämtlichen Grenz-Oberämter werden daher aufgefordert, den Orts-Polizei-Ve- 
hörden ihrer Bezirke und deren Offizianten, so wic den in denselben stationirten Land-
	        
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