Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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NJl. Ver fügungen der Departementis. 
A) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck eines Garten-Kalenders. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 22. d. M. 
dem Kunsthändler Schulz dahier ein Privilegium gegen den Nachdruck eines in seinem 
Verlage erscheinenden Garten-Kalenders auf die Dauer von achr Jahren gnaͤdigst 
zu ertheilen geruht, welches unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Fe- 
bruar 1815, in Vetreff der Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck, zur Nachachtung 
bekannt gemacht wird. 5 
Stuttgart den 26. Oktober 1829. 
Schmidlin. 
2. Direktion der Kunst-Schule. 
Schenkung des . Keller in Stuttgart an die Kunsi-Schule daselbst. 
Bei der heute geschehenen Eröffnung der biesigen Kunst-Schule ist derselben ven 
dem bekannten Kunst-Freunde D. Keller in Stuttgart seine sehr schätzbare Samm- 
lung von Gemmen-Abgüssen zum Geschenk überlassen, und die gleichmäßige Ueberlassung 
der von ihm in verschiedenen Ländern Europa's nach der Natur aufgenommenen Zeich- 
nungen in zwanzig Foliobänden zugesichert worden. 
Die Direktion der Kunst-Schule bringt dieses auf höhern Vefehl unter Bezen- 
gung ihrer Hankbarkeit zur öffentlichen Kenntniß, mit dem Anfügen, daß Geschenke 
und Stiftungen dieser Art an bie K. Kunst-Schule aks eine den vaterlündischen Kunst- 
sinn beurkundende Unterstuͤtzung derselben mit gebührendem Danke stets werden auf- 
genommen werden. 
Stuttgart den 26. Oktober 1829. 
Dannecker.
	        
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