Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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druck der von ihm bearbeiteten naturhistorischen Tabellen auf die Dauer von sechs Jah- 
ren zu ertheilen geruht; welches unter Hinweisung auf die Königliche Verordnung vom 
u25. Februar 1325 in Betreff der Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck hiermit be- 
kannt gemacht wird. 
Stuttgart den 30. Januar 1829. 
Schmidlin. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
a) Besetzung des Schul-Inspektorats Ehingen. 
Dem Pfarrer Zipfehli in Naßgenstadt wurde das Schul-Inspektorat Ehingen 
übertragen. 
Stuttgart den 33. Jannar 1629. — 
Camerer. 
b) Pastoral-Dienstpruͤfung der katholischen Geistlichen. 
Am Dienstag, den 12. Mai, und an den folgenden Tagen wird eine Dienstpruͤfung 
der katholischen Geistlichen fuͤr Kirchenstellen Statt finden, wozu diejenigen zugelassen 
werden, welche im Jahre 1826 oder fruͤher die Priesterweihe erhielten. Die Candidaten 
haben sich bis zum 11. April bei dem Kirchenrath schriftlich zu melden, und zugleich, 
in Gemaͤßheit der Ministerial-Verfuͤgung vom 20, August 1828 (Reg. Blatt Nro. 53) 
uͤber den etwaigen Besitz eines Gemeinde-Bürger= oder Veisitz-Rechts den oberamtlich 
beurkundeten Ausweis vorzulegen. 
Da man sich vorbehält, im Herbste wieder eine solche Prüfung vorzunehmen; so 
hat jeder Candidat, der es vorziehen würde, erst bei dieser Herbst-Prüfung zu erschei- 
nen, solches in seiner Meldung anzugeben. 
Diejenigen, welche hierauf nicht willfährig beschieden oder sonst zurückgewiesen wer- 
den, müssen, ohne Rücksicht auf die in ihrer Meldung ausgedrückten Wünsche, am 
Montag den ½1. Mai, Nachmittags 4 Uhr, in der Kanzlei des Kirchenraths dahier 
erscheinen.
	        
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