Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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der Schulmesse an den Wochentagen beschraͤnken, woͤchentlich 24 Unterrichtsstunden im 
Lateinischen, Griechischen und in der deutschen Sprache zu ertheilen, und genießt neben 
freier Wohnung und Garten-Genuß mit Einrechnung des Schulgelds ein Einkommen 
von beiläufig Joo fl. in so lange bis eine Pension von roo fl. zurückfällt. 
Die Stelle des lateinischen Elementar-Lehrers gewährt ein Einkommen von 6oo fl., jedoch 
ohne Anspruch auf freie Wohnung und Schulgeld, und ist mit der Verpflichtung verbunden, 
wöchentlich 27 Unterrichts-Stunden im Lateinischen, in der deutschen Sprache und in 
der Arithmetik zu geben. Die Bewerber um diese beiden Lehrstellen haben sich inner- 
halb drei Wochen bei dem K. Studienrath zu melden. 
5) Durch die Pensionirung des bisherigen Forstwarts, Unterförsters. Riegel zu. 
Rohrthurm, Forstamts Erailsheim, ist diese Stelle in Erledigung gekommen. Die 
Bewerber um dieselbe haben ihre Bittschriften binnen, vier Wochen der Finanz-Kammer 
in Ellwangen zu übergeben. " 
Druckfehler. 
In der Nummer 48 des Reg. Blatts E. 358 Lin. 2 ist, ansiatt Bächler, zu lesen: „Büchler#
	        
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