Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

101 
Zu Hauptleuten zweiter Classe sind befoͤrdert: 
der Oberlieutenant und Regiments-Adjutant v. Schüßler, des ersten Regiments, 
im dritten Regiment, und 
der Oberlieutenant Dürr, des sechsten Regiments, im vierten Regiment, wogegen 
der Hauptmann zweiter Elasse, v. Cammerer, vom vierten zum achten Regiment 
versetzt ist. 
Zum Regiments-Adjutanten im ersten Regiment haben Seine Königliche 
Majestät den bisherigen Schützen-Offzier dieses Regimems, Oberlicutenant v. Bran- 
denstein, und für diesen 
den Oberlieutenant Kolb desselben Regiments zum Schüßen-Osszier ernannt. 
Zu Oberlieutenants sind bei ihren Regimentern befördert: 
der Unterlieutenant Heinzmann, des ersten, und 
Finsterlen, des sechsten Regiments. 
In den etatmästigen Gehalt treten ein: 
die bisher aggregirten Unterlieutenants: 
# v. Laßberg, des achten, und 
Linck, des fünften Regiments; 
der Leßtere ist zugleich zum sechsten Regiment verseßz. 
Zu Unterlieutenants sind ernaunt und bei ihren gegenwärtigen Regimentern 
aggregirt: 
Vataillons-Adjutant Lipp, des sechsten, 
Feldwebel v. Seybothen, des siebenten, und 
Bataillons-Adjuramt v. Iffling, des ersten Infanterie-Regiments.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.