Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 1. 
d. M. den Gerichts-Notar Schoder in Rottenburg auf sein Ansuchen wegen Alters- 
schwäche in den Ruhestand zu versehen geruht, und 
vermöge höchsten Dekrets vom 15. d. M. die bisherigen Zöglinge erster Classe der 
Offiziers-Bildungs-Anstalt in die Linie verseht und nachgenannten Regimemern zuge- 
theilt, und zwar: 
den Unterlieutenant Hegelmaier und 
Leube, dem Artillerie-Regiment, 
Fischer, dem zweiten Infanterie-Regiment, 
Gukelen, dem dritten Reiter-Regiment, 
Finckh und 
v. Bünau, dem fünsten Infanterie-Regiment, und 
Graf v. Scheler, dem ersten Infanterie-Regiment; 
sodann die seitherigen Zöglinge der zweiten Elasse: 
v. Theobald, 
Klüpfel, 
t. Starckloff, 
Graf v. Zeppelin, 
v. Baier, 
v. Wirsing, 
Graf v. Zeil, und 
v. Besserer, 
in die erste Classe befördert und zu Unterlieutenants ernannt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, die Besetzung des Kbniglichen Fürsilich Hohenlohe-Jagstberg'schen Amtsgerichts 
- Niederstetten betreffend. 
Unter Beziehung auf die vorstehende Königliche Verordnung vom 8. April 1830,
	        
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