Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro. 22. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
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Freitag, den 30. April 4850. 
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Inhalt. 
Könlel. Dekrete. Geseg., in Betreff der Uebernahme verschiedener Schulden auf die Staats-Schulden-Zah- 
lungs-Casse in Folge früherer Länder-Erwerbungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Weitere Bekanntmachung, betressend die Ausstellung der Reisepässe 
für Auswanderer, die durch die Niederlande ziehen. — Das W urttembergi, che erangelische Gesangbuch be- 
tressend. — Die Anschaffung einer Schrist des Stadt-Pfarrers Jäger in Gmünd über die Behandlung 
taubstummer und blinder Kinder für die Büucher-Sammlung katholischer Schulen betreffend. 
Dienst-Erledigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
in Betreff der Uebernahme verschiedener Schulden auf die Staats-Schulden-Zahlungs-Casse 
in Folge früherer Länder-Erwerbungen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Folge früherer Länder-Erwerbungen sind noch verschiedene Staats-Schulden 
zu übernehmen. Zu Erfüllung der im Laufe der jüngsten Finanz-Periode diesfalls 
eingegangenen Berträge verordnen und verfügen Wir daher, nach Anhörung Unse- 
res Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
	        
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