Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 19. d. M. 
das erledigte Cameral-Amt Gundelsheim dem Ober- Revisor Gmelin bei der Finanz= 
Kammer in Ludwigsburg gnädigst übertragen, und 
vermöge höchster Entschließung vom 21. d. M. den Professor Schort zu Tübin= 
gen, so wie 
den Pfarrer Haßler zu Degenfeld, Dekanats Aalen, beide auf ihr Ansüchen, im 
den Ruhestand zu versehen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 22. d. M. 
dem Stadtrath und Kaufmann Neidhardt zu Ludwigsburg den Titel eines Com- 
merzienraths zu verleihen, und 
die Referendäre erster Classe, Carl Otto Schott, von Steinheim, Oberamts Hei- 
denheim, und 
Carl Schmid aus Schorndorf in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen 
geruht. — Ersterer hat Crailsheim, Lebterer Schorndorf zum Wohnsiße gewählt. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Dekrete vom 
25. d. M. das Oberamts-Gericht Welzheim dem bisherigen Verweser desselben, Ge- 
richts-Abtuar Breitling, sodann 
das Oberamts-Gericht Wangen dem seitherigen Verweser desselben, Ober-Justiz-Se- 
kretä#r Schott, von Tübingen, gnädigst zu übertragen geruht. 
Unter dem 21. d. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Schechingen, Oberamts 
Aalen und Dekanats Unterkochen, ernannte Vikar Ignaz Remler, von Gmind, die 
Köniliche Bestärigung. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Weirere Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung der Reisepässe für Auswanderer, die durch 
die Niederlande ziehen. 
Da nach einer neueren Mittheilung der K. Niederländischen Gesandtschaft diefelbe 
von ihrer Regierung die Weisung erhalten hat, die Verordnung vom 38. Februar 1823
	        
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