Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro. 24. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Montag, den 17. Mai 1830. 
——.——— 
  
  
— 
Inhalt. 
Koͤnigl. Dekrete. Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst: Nachrichten. 
Verfuͤgungen ber Departements. Verfuͤgung, den Austritt eines Rechts-Consulenten betreffend. — 
Fernere Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Dekllaration uͤber die staat srechtlichen Verhaͤltuisse 
des ritterschaftlichen Adels. — Privilegien gegen den Nachdruck. 
Dienst-Erledigungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekretc. 
A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben dem Hauptmann erster Classe, von der 
Osten, des sechsten Infanterie-Regiments, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, 
den von des Königs von Preußen Majestät ihm verliehenen St. Johanniter-Orden 
anzunehmen und zu tragen.
	        
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