Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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in der festgesesten Frist übergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß im Mo- 
nate Juli d. J. ihre Prüfung bei der zweiten Section der Justiz-Prüfungs-Commission 
vorgenommen werden wird, un sie dabei in zwei Abtheilungen zu erscheinen haben- 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären 
v. Neurath, 
v. Bühler, 
Lempp, 
Moser, 
Kretschmer; 
die zweite Mbtheilung aus den Referendéren 
Hof, 
Dieterich, 
Hölder, 
Eckard, 
Ahr. 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag, den 10., die der 
zweiten am Dienstag, den 17. Juli d. J. in Stuttgart sich einzufinden, und be- 
ziehungsweise an den bezeichneten Tagen (Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der 
Kanzlei des Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Anweisung zu er- 
halten. 
Sruttgart den 10. Juni 1830. 
Maucler. 
3) Des Departements des Innern: 
I. Des Ministerium des Innern. 
-a) Verfügung, die Werpflichrung der Candidaten der ausübenden Heilkunde zu Erwerbung 
akavemischer Grabe bekreffend. 
Nach dem FK. 2 ber Instruction für das Medicinal-Departement vom 25. Juni 
1807 (Reg. Blat# S. 321) sollte jeder Candidat der ausübenden Medicin, ehe er zur
	        
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