Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

  
  
  
  
  
Anlage B. 
Zölle bei der Einfuhr nach Serbien. 
Nach der Wahl des 
Importeurs 
Gewichtszölle 
per Werthzoͤlle 
100 kg 
Dinare. Prozent. 
1. Papier: 
a) Packpapier (auch Schrenz-, Lösch- und Strohpapier, auch Düten 
und Säcke daraus) und Pappdeckel aller Art, auch mit irgend 
einer Substanz getränkt oder überzogen . . 4 10 
b) Druckpapier und Schreibpapier, beide auch in der Masse gefärbt 7 10 
e) Briefpapier aller Art und Kuverts (auch in Kartons); bedrucktes, 
liniirtes Papier, auch in Papier- oder Pappdeckel geheftet oder 
gebunden; Seidenpapier, Zigarrettenpapier in Bogen 10 10 
d) Zigarrettenpapier, zugeschnitten, auch in Büchelchen .. . . . . .. 15 10 
e) Notiz- und Geschäftsbücher in Callicot oder Leder gebunden, 
auch mit Ecken und Beschlägen aus unedlen Metallen 20 10 
1) Spielkarten: . .. 35 10 
g) Halbzeug, feste oder flüssige Papiermasse. .. . . . . .. . .. . . . .. frei — 
2. Mehl, Mahlprodukte (gerollte, geschrotete und geschälte Körner, 
Graupen, Grütze, Gries. 1 10 
3. Wollenwaaren und Wollengarne: 
a) 1. Kotzen (Pferde- und grobe Bettdecken), grobe Teppiche von 
Ziegen- und anderen Thierhaaren, grobe Filze aus Thier- 
haaren oder grober Wolle (auch zu Sohlen u. dergl. zuge- 
schnitten, auch getheert oder lackirt), Tuchenden 16 8 
2. Grobe Tuche, wie Halinatuch, Loden, Aba, Chaiak, Azor 20 8 
  
  
  
*) 1 Dinar (100 Paras) = 1 Frank (100 Centimen).
	        
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