Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro. 55. 
Regierungs--Blatt 
für das. 
Königreich Württemberg. 
Dienstag, den 27. Juli 1830. — 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Führung eines Freiherrn-Titels. 
Verfügungen der Departements. Resultat der Semester-Prüfung der Instiz-Referendare im Juli 1829. 
— Bekanntmachung, betreffend die Versscherung beweglichen Vermögens gegen Feuers: Gefahr durch die 
Gothaische Feuer-Verlicherungs-Bank für Deutschland. — Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger. — 
Verlängerung des Patents für eine neue Bereitungsweise des Leims aus Knochen. — Weitere Bekannt- 
machung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die staatsrechtlichen Verhälrnisse des ritter- 
schastlichen Adels. — Bekanntmachung, betreffend die Versscherung beweglichen Vermögens gegen Feuers- 
Gefahr durch die vaterländische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Elberseld. — Bekanntmachung betrefeend 
die Prüfungeu, in den Monaten August und Seprember: 1) für die Aufnahme in die niederen katholischen 
Convikte, 2) für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar, 3) für die Zulassung zum akademi- 
schen Studium, 4) für die Aufnahme in das höbere evangelische Seminar zu Tübingen. — Verfügung, 
betreffend die Eingaben um Anneisung des Sterbe-Nachgehaltes. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Erlaubniß zu Führung eines Freiherrn-Titels. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschliefung vom 15. Juni 
dem pensionirten Oberamtmann v. Tautphöus zu Mergentheim die Erlaubniß er- 
theilt, den ihm und seinen Brüdern von Seiner Majestät dem nun verewigten Könige 
von Bayern durch Diplom vom 20. April 1817 verliehenen Freiherrn-Titel im König- 
reiche zu führen.
	        
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