Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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so wird solches unter Beziehung auf die letzte dießfallsige Bekanntmachung vom 7. Mai 
d. J. (Reg. Bl. S. 199) hiemir weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 22. Juli 1850. Schmidlin. 
ee) Bekanntmachung, betreffend die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Feuers-Gesahr durch die 
vaterländische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Elberfeld. 
Der vaterländischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Elberfeld 
ist zu dem Zwecke der Versicherung beweglichen Vermögens gegen Feuers-Gefahr im 
Königreich Württemberg, nach Prüfung der von ihr vorgelegten Statuten, die ausdrück- 
liche Anerkennung der Sraats-Regierung ertheilt, auch dem von ihr als Haupt-Agenten 
aufgestellten Rechnungs-Rath Härlin in Stuttgart der jeweilige Stadt-Direktor da- 
selbst als Regierungs-Commissär beigegeben worden; was hiemit unter Beziehung auf 
die Art. 9 und 10 des Geseßes vom 25. Mai d. J. und die zu deren Vollzug 
erlassene Instruktion vom 26. dess. M. (Reg. Bl. S. 209 u. 222 ff.) zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 22. Juli 1850. Schmidlin. 
2. Des Studienrakhe. 
Bekanntmachung, betreffend die Prüfungen in den Monaten August und September: 
4) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte, 
2) für die Aufnahme in das utedere evangelische Seminar, 
3) für die Zulassung zum akademischen Studium, 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar zu Tübingen. 
I. Die Schüler, welche auf ihre Bitte um Aufnahme in ein niederes Convikt 
von dem katholischen Kirchenrath nicht bereits abgewielen wurden, haben sich 
am 23. August, Morgens 7 Uhr 
zur Prüfung im Saale des Gymnasiums dahier einzufinden. 
Die Vorsteher der betreffenden Lehr-Anstalten werden angewiesen, die Schüler hie- 
von sogleich in Kenntniß zu setzen, und dafür zu sorgen, daß sie nach vollendeter Prü- 
fung ohne Verzug in die Lehr-Anstalten zurückkehren.
	        
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