Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

Beilage B. 
Koͤnigreich Preußen. No. des Gewerbe- 
(Wappenschild.) scheins. 
Personal-Beschreibung des Inhabers: Dem .. .... wohnhaft zu .. ... 
Alter .. ... Jahre. im . . . . Kreise, welcher fuͤr seine 
Groͤße Person das Indigenat im König- 
Haare reiche Preußen genießt, wird durch 
Stirn das gegenwärtige Zeugniß (gegen Entrich- 
Augenbraunen tung einer Summe von zwölf Thalern) die 
Augen Befugniß ertheilt, während des Jahres 
Nase und nicht länger in den gesammten 
Mund Koͤniglichen Preußischen Landen umher zu 
Bart reisen, um Waaren-Bestellungen fuͤr . .. 
Kiun . wohnhaft in . .. ... Re- 
Angesicht gierungs-Bezirks aufzusu- 
Gesichtsfarbe chen, und Waaren zum Wiederverkauf zu 
Besondere Kennzeichen : 
Eigenhändige Unterschrift 
des Inhabers. 
Beglaubigt durch den 
(Steuerempfänger) Einnehmer (Rendant) 
(Regierungs-Siegel.) 
erstehen. 
Derselbe darf jedoch nur Proben mit ssch 
herumführen, und muß bestellte Waaren 
frachtweise an ihren Bestimmungs-Ort be- 
fördern lassen. - 
Die dem Inhaber dieses Zeugnisses durch 
dasselbe ertheilte Befugniß ist rein persoͤn- 
lich, und muß er daher dasselbe stets in 
Urschrift zu seiner, Legitimation bei sich 
führen. 
Königlich Preußische Regierung.
	        
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