Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

Maria-Caplanei in Oberdiscingen 3987 fl. 15kr. 
Pfarrstelle in Waldmössinggen 8N3556 fl. 15k kr. 
— in Jettenhausen 4l10 fl. 37 kr. 
— in Baltringen 2067fl. 5 kr. 
— in Huldstetten 475 fl. 55 kr. 
— in Roth, bei Mergentheim 5352 fl. 22kr. 
— in Dietelhofen... 318fl. 50 kr. 
— in Laupertshausen 436 fl. 11kr. 
Caplanei in Laupheim..w 123fl. akr. 
PMarrstelle in Nenningen JJ1J30ofl. V kr. 
— in Börfiingen -........ 85 fl. 26 kr. 
— in Eglingen, bei Münßt ingen 11 fl. 27 kr. 
Zur Beglaubigung: 
Der Revisor des katholischen Kirchenraths: 
Kauffmann. 
B) Des Departements der Finanzen: 
Des Steuer-Collegium. 
Instruktion für die Vollziehung des Abgaben-Gesetzes vom 26. April 1850 in Beziehung auf die 
Capital-Steucr. 
Indem das K. Seteuer-Collegium für den Vollzug des Abgaben-Geseßes vom 
26. April 1850 auf die früher ertheilten Vollziehungs-Justruktionen und sonstige Vor- 
schriften, insbesondere aber auf die höchste Verordnung vom 16. Juni 1330, die Capi- 
tal-Steuer der Wittwen, Waisen und gebrechlichen Personen betreffend, verweist, fin- 
det sich dasselbe veranlaßt, theils zu Bewirkung einer Vereinfachung und Abkürzung 
des Geschäfts, theils zu Verminderung der immer häusiger werdenden Abktiv= und Pas- 
sio-NRachträge in Beziehung auf die Capital-Steuer Folgendes anzuordnen: 
K. 1. » 
Da man bei Beurtheilung der Befreiungs-Ansprüche der Wittwen, Waisen und 
gebrechlichen Personen häufig die erforderlichen Notizen über Alter, Vermögen und 
Einkommen vermißt, so sind die Exemten-Listen künftig nach dem mitfolgenden For- 
mulare einzurichten. 
K. 2. 
Das Erkenntniß über die gesetzlich begruͤndeten Steuer-Befreiungs-Anspruͤche bei 
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