Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Außerdem wird ihnen, so wie den sonstigen Abnehmern in ganzen Fässern 
oder Säcken, sowohl bei dem Stein= als bei dem Viehsalz, neben unentgeld- 
licher Ueberlassung des leeren Fasses oder Sacks 11 pro cento Natural-Ab- 
gang in der Art gewährt, daß ihnen 1 Faß Steinsalz von 800 Pfund neito 
nur zu 788 Pfund, 1 Faß Viehsalz von 600 Pfund neuo nur zu 591 Pfund, 
und 1 Sack Stein= und Viehsalz Lon 200 Pfund neito nur zu 197 Pfund 
von der Faktorie berechnet wird. 
Sie haben jedoch keinen Ersaß anzusprechen, wenn der Abgang auf dem 
Transport, oder durch Eintrocknen auf dem Lager des Faktors, nicht mehr 
als : auf 100 Pfund betragen würde; wogegen ihnen auch, wenn sich durch 
Feuchtwerden ein Uebergewicht ergeben sollte, dieses nicht besonders berechnet 
werden darf. 
4) Die ausgestellten Verschleußer haben sofort das Stein= und Viehsalz, gleichwie 
die Faktore in ganzen Fässern oder Säcken, im Detail um 2 kr. pr. Pfund, 
nirgendshin aber theurer zu verbaufen. 
Dabei wird 
5) noch angefügt, daß einem Oberamte nur in dem Fall ein größeres, als das 
nach der Repartition treffende Quantum Stein= und Viehsalz überlassen wer- 
den kann, wenn in einem andern weniger als dieses Quantum gebraucht wer- 
dben sollte. 
Stuttgart den 27. Juli 1850. Herda. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Sulzbach am Kocher, 
Dekanats Gaildorf, welche mit Einschluß von 36 Filial-Orten 1900 Pfarrgenossen 
zählt, und ein auf 85 fl. nach Sportel-Preisen berechnetes Einkommen gewährt, ha- 
beu sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu 
melden. 
2) Die erledigte evangelische Pfarrei Thalheim, Dekanats Tübingen, zählt 
1040 Pfarrgenossen, und ist mit einem auf 912 fl. nach Sportel-Preisen berechneten
	        
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