Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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belden die Erstattung selner Verhaft- 
und der helfelzen Untersuchungs-Kesten 
auferlegt. 
Am 16. August ist: 
5. Anne Barbara Idelin, von Sendel- 
singen, Oberamts Urach, zwar hinsicht- 
lich des gegen sie vorliegenden Verdachts 
der absichtlichen Thdung ihres Kindes 
von der Justanz entbunden, dagegen 
wegen des ihr zur Last fallenden ebebre- 
cherischen Incests mit lbrem Stilefoater, 
Verheimilchung lbrer Schwangerschaof-, 
und hälfleser Geburt, so wie wegen Ver- 
suchs der Aussetzung ihres Kindes, und 
verschuldeter Tödtung desseilen, neben 
Verfällung in ihre Verhafts= und der 
Untersuchungs-Kesten, zu elner vier- 
jläbeen Zuchtbausstrafe verurthellt 
werden. 
Am 20. August wurde-: 
6. Regine Barbara Held, von Tuttlin- 
gen, wegen großen, zum geringern Theil 
ersetzten Betrugs, sedann wegen weltern 
Berrugs, dessen ste slch durch längere 
Zelt feregesedes Kae#schlogeo schuldig 
gemoch., veben der Verbindtichkele. zu 
E. kuttung des Schadens und sämtllcher 
Untersichunge-Kesten zu olermatzl#- 
cher Juchise usstrafe verurthelt; 
J. der gewesenk Bürgermelser Dodbann 
Marein Kewmmler, von Bconnw il- r, 
Oberamts Reutlingen, wegen verschulde- 
ten Cassen-Rests im Betrag von 262 sl. 
55 kr. 4 bl., neben der schon eingetretenen 
Abnahme seines Amtes und der 
Unfählgkeits-Erklärung, zu Be- 
kleldung elnes bffentlichen Amtes zu 
vlerzehentägigem Gesänguiß und 
zu Erstattung der Umersuchungs Koßten, 
so wie der Restsumme somt Zinsen, ver- 
urtbellt. 
Am 25. August ist: 
8. Der Gemeinderath Jakob Mollen- 
kopf, von Pfullingen, Oberamts Neut- 
lingen, wegen Veruntreuung eln'e Siurri 
Kernen von den unter selner Ausstcht 
vermahlenen Gemeindefrüchten und we- 
gen des Verlichs, die Zeugen selnen 
WVergeben durch Versprechungen zu fal- 
schen Anssagen zu verlelten, neben der 
Berdindlich'eit zum Ersatze des verur- 
sachten Schadens, so wie zur Erstattung 
sämtlicher Untersochungs-Kosten, selner 
Geme#nderth stelle emtsetzt, für unfa- 
big zu Bekleidung elles bffeot'ichen 
Amms erklärt und zu vierzebe##tägl= 
ger Gefäugns#strafe verurtheilt worden. 
Am 27. August wurden verur- 
tbeilt: 
h. Der ledige Dientkercht Cbristorb Krais, 
von Täb ugen, weden ersten und cluf#- 
chen Diebstahls, dessen Betrag aber die 
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