Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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den bei der Pfand-Bereinigung mehrjährig bewiesenen ersprieslichen Eifer in 
aucgezeichneter Weise praktisch dargethan haben, sie dadurch für befähigt zu 
Erlangung dieser Aemter erkannt werden, unangesehen, ob der Einzelne früher 
eine förmliche Prüfung im Fache der nicht streitigen Gerichtsbarkeit erstanden 
hat oder nicht. 
4) Bei kbönftigen Besehungen bon Amts-Notars-Stellen wird auf dieselben vor- 
zugsweise gnädigster Bedacht genommen werden. 
Sturtgart den 26. September 1350. 
Auf Seiner Majestät des Königs besonderen Befehl: 
Maucler. 
Beilage 
zu der Ministerial-Verfügung vom 26. September 1850, die künftige anderweite 
Verwendung erprobter Pfand-Commissäre betreffend. 
  
Namen, Geburts= oder Heimaths-Ort des Pfand-Bezirke, die der Commissär ganz oder- 
Commissärs. theilweise bereinigt har. 
  
1) Blöst, Johann Georg, von Ulm. Bondorf, Altensteig, Laupheim. 
2) Edinger, Johann Peter, von RazEhingen, Riedlingen, Lungenau, Wiblin- 
bensburg. gen. 
5) Ehrmann, Carl August, von Wain, Ulm, Langenau. 
Oberamts Wiblingen. 
Gußmann, Jakob Friedrich, von Meßingen, Dürrwangen. 
Oferdingen, Oberamts Tübingen. 
5) Hämmerle, Gottlob Heinrich, vom HPfullingen 
Weilheim, Oberamts Kirchheim. 
 
	        
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