Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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2. Der General-Direktion der K. Württembergischen Posten. 
Bekanntmachung, die Posi-Distanz-Bestimmung zwischen Neckarthailfingen und Urach betreffend. 
Nachdem durch Entschließung des K. Ministeriums des Innern vom 16. d. M. 
die Posi-Station zwischen Neckarthailfingen und Urach der bestehenden Entfernung ge- 
mäß auf eine und eine Viertels-Post regulirt worden ist; so wird solches zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Frankfurt aM. den 21. September 1850. 
Freihr. v. Epplen. C. Freihr. v. Vrints-Treuenfeld. 
C) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Einweisung der Königlich gräflich Erbach-Wartemberg-Noth'schen 
Forst-Behörde. 
In Gemäßheit der Königl. Declararion vom 3. Juli 1899 (Reg. Bl. S. 327), 
die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Erbach-Wartemberg-Roth be- 
tressend, ist nach erfolgter Verpflichtung am 17. August d. J. der zu Ausübung der 
Forst- und Jagd-Polizei und Forst-Verwaltung ernannte und als befäbigt erkannte 
Königl. gräfliche Forst-Verwalter Bebßendörfer zu Roth in seine dießfälligen Dienst- 
Verrichtungen eingewiesen worden. 
Stuttgart den 24. September 1850. Varnbüler. 
Dienst-Erledigung. 
Durch die Beförderung des Oberförsters v. Oettinger ist das Forstamt Sulz 
in der zweiten Classe erledigt worden. Die Vewerber haben sich innerhalb vier Wo- 
chen bei der Finanz-Kammer in Reutlingen zu melden.
	        
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