Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

436 
ges nur theilweise nach Maßgabe der Anweisungen, welche von der Finanz- 
Kammer werden ausgestellt werden. Die Cameral-Aemter des Schwarzwald- 
und des Donau-Kreises hingegen werden ermächtigt, nach dem Vorgange vom 
vorigen Jahre (Reg.Bl. S.417), die Wein-Besoldungen sämtlicher Kirchen- 
und Schuldiener dieser zwei Kreise nach den Preisen des Sportel-Geseßzes, 
ohne besondere Fuhrlohns-Vergütung sogleich in Geld auszubezahlen. Gleiche 
Bezahlung ist auch den Kirchen= und Schuldienern des Jaxt-Kreises zu lei- 
sten, so weit sie ihre Wein-Besoldungen nicht in Natur erhalten werden. 
2) Die übrigen der Staats-Casse obliegenden Wein-Abgaben sind, so weit es 
möglich ist, in Natur zu berichtigen. 
5) Der weitere Betrag der Gefäll-Weine ist unter den Keltern höchst möglich zu 
verwerthen. 
5) Die vorläufigen Anzeigen an das Finanz-Ministerium über das Ergebniß der 
Weinlese sind sobald als moglich zu erstatten, auch die Herbst-Rechnungen 
zur gehdrigen Zeit an die Finanz-Kammern einzusenden. 
Stuttgart den 16. Oktober 1850. Varnbüiler. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die erledigte evangelische Pfarrei Uhlbach, Dekanats Cannstadt, zählt in dem 
Mutterort 936, im Filial Rothenberg, wo jeden Sonn= und Festtag Gottesdienst zu 
halten ist, 581 Pfarr-Genossen, und ist mit einem Einkommen von 654 fl. nach Spor- 
tel-Preisen verbunden. Die Bewerber haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem 
evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Durch gerichtliches Erkenntniß ist die Straßenbau-Inspektion Heilbronn, mit 
welcher ein Gehalt von 600 fl. neben einer Entschädigung von 150 fl. für die Haltung 
eines Dienstpferdes, von 25 fl. für Schreib-Materialien und von täglichen 5 fl. 45 kr. 
für den Aufwand bei Amtsreisen verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Be- 
werber um diese Stelle werden aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei der Regie- 
rung des Reckar-Kreises zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.