436
ges nur theilweise nach Maßgabe der Anweisungen, welche von der Finanz-
Kammer werden ausgestellt werden. Die Cameral-Aemter des Schwarzwald-
und des Donau-Kreises hingegen werden ermächtigt, nach dem Vorgange vom
vorigen Jahre (Reg.Bl. S.417), die Wein-Besoldungen sämtlicher Kirchen-
und Schuldiener dieser zwei Kreise nach den Preisen des Sportel-Geseßzes,
ohne besondere Fuhrlohns-Vergütung sogleich in Geld auszubezahlen. Gleiche
Bezahlung ist auch den Kirchen= und Schuldienern des Jaxt-Kreises zu lei-
sten, so weit sie ihre Wein-Besoldungen nicht in Natur erhalten werden.
2) Die übrigen der Staats-Casse obliegenden Wein-Abgaben sind, so weit es
möglich ist, in Natur zu berichtigen.
5) Der weitere Betrag der Gefäll-Weine ist unter den Keltern höchst möglich zu
verwerthen.
5) Die vorläufigen Anzeigen an das Finanz-Ministerium über das Ergebniß der
Weinlese sind sobald als moglich zu erstatten, auch die Herbst-Rechnungen
zur gehdrigen Zeit an die Finanz-Kammern einzusenden.
Stuttgart den 16. Oktober 1850. Varnbüiler.
Dienst-Erledigungen.
1) Die erledigte evangelische Pfarrei Uhlbach, Dekanats Cannstadt, zählt in dem
Mutterort 936, im Filial Rothenberg, wo jeden Sonn= und Festtag Gottesdienst zu
halten ist, 581 Pfarr-Genossen, und ist mit einem Einkommen von 654 fl. nach Spor-
tel-Preisen verbunden. Die Bewerber haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem
evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.
2) Durch gerichtliches Erkenntniß ist die Straßenbau-Inspektion Heilbronn, mit
welcher ein Gehalt von 600 fl. neben einer Entschädigung von 150 fl. für die Haltung
eines Dienstpferdes, von 25 fl. für Schreib-Materialien und von täglichen 5 fl. 45 kr.
für den Aufwand bei Amtsreisen verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Be-
werber um diese Stelle werden aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei der Regie-
rung des Reckar-Kreises zu melden.