Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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26) Fuͤr die Oeffnung eines verschlossenen Ohrgangs, nebst Offenhal- 
tung desselben .. . . Bssl. 
27) Fuͤr die Durchbohrung de- Trommelsens, sami der etwa noͤthigen 
Wiederholung. . . .. . 5 bis 5 fl. 
28) Für die Oeffnung eines Naselochs und Offenhaltung besselben . 6fl. 
29) Für die Ausrottung großer oder bösartiger Nasen= oder Rachen- 
Polppen, wenn bedeutende Schwierigkeiten und sonstige Mithülfen 
damit verbunden sind, je nach der **- und dem Sigtze der- 
sekben 38 bis 12 fl. 
30) Für die Oeffnung der ober- „Kinnbackenhähle, um sie einer krank- 
haften Flüßigkeit zu entleeren . . . .8fl. 
31) Fuͤr die Ausrottung eines Aftergewaͤchses in ver Ober— Kinnbacken- 
böhle (sorcoma antri Ilighmori) oder eines Steatoms dieses Kno- 
chen 10 bis 27 fl. 
32) Für die Operation e einer GSpeichelfistel. ... ..«.9fl. 
33) Für die Ausrottung einer verhärteten Ohrfpeichel- Druͤse. 16 bis 24 fl. 
34) Für die Operation eines sehr großen, oder wegen anderer Umstände 
schwer zu entfernenden Lippenkresses biod 18 fl. 
) Für die Operation einer doppelten oder sonsten sehr verwickelten 
Hasenscharte 11 bis 10 fl. 
56) Für die Abschneidung des Zapfchens ....... ..Jfl 
37)FukdkeAusrottungemeöTheclsderZungc....11 btslsfl 
38) Fuͤr die Entfernung eines fremden Koͤrpers aus dem Schlund durch 
künstliche Einschneidung desselben (oesobhagolomie) .27 fl. 
59) Für die Erdffnung der Luftröhre durch Einschneidung Oersngoio. 
mie und iracheolomie) . 18fl. 
40) Fuͤr die Ausschaͤlung eines Kropfs eder eines berhärteren Tbeils 
der Schildbdrüse 106 bis 2 fl. 
41) Fuͤr das Durchziehen eines Haarseils burch den Krovf 5fl. 
à2) Für die Operation des shiefen belses wirten Durchschneidung des 
Kopfnickes4 . · ......11si.
	        
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