Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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zu entlassen. Das Pfarr-Einkommen an Gaͤrten-Ertrag, Capital-Zinsen und Vesol- 
dung belauft sich auf 640 fl. Die Bewerber sollen si ch bei dem batholischen Kirchen- 
rath melden. 
5) An dem Lyceum und an der Realschule zu Tübingen ist eine Lehrstelle der 
Mathematik und Physik wieder zu besehen. Der Lehrer hat in den obern Elassen des 
Lyceums 7 bis 8, in der Real-Anstalt aber 15 wöchentliche Lehrstunden in Arithme- 
tik, Algebra, Geometrie, Physik und Geographie zu geben. Das Einkommen belauft 
sich, mit Inbegriff eines verhältnißmäßigen Antheils vom Elassengelde des Lyceums, 
auf ungefähr 550 fl. Die Bewerber haben sich unter Anschluß der erforderlichen Do- 
kumente innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden. 
4) Durch das Ableben des Oberamtmanns Mögling ist das in der ersten Be- 
(olbungs-Klasse stehende Oberamt Heidenheim in Erledigung gekommen. Die Bewer- 
ber um dasselbe haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der Regierung des 
Jaxtkreises einzureichen.
	        
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