Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Defraudationen. 
Arrt. 6. 4 
Die Untersuchung gegen Handlungen Grosherzogl. Unterthanen, wodurch die K. 
Wörttembergisch-Bayern'schen — im Grosherzogthum Sachsen-Weimur-Eisenach für 
das Vorder-Gericht Ostheim recipirten Zoll-Gesetze übertreten und die Einnahmen aus 
Zöllen oder Regalien, deren Erhebung Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist, ge- 
führdet werden möchten, es sey nun, daß jene Handlungen im Amts-Bezirke Ostheim, 
oder außer demselben entdeckt werden, — den einzigen Fall ausgenommen, wo der 
Uebertreter im Württembergischen oder Bayern'schen Staats-Gebiete auf frischer That 
ergriffen worden ist, — soll vom Großherzogl. Justizamte Ostheim geföhrt werden; 
dasselbe erkennt in erster Instanz in allen Zoll-Strafsachen, in welchen den K. Unter- 
Gerichten in Württemberg und Bayern eine solihe Comperenz eingerdumt ist. 
Das Untersuchungs= und Straf-Verfahren ist, insoweit eine criminelle Strafbar= 
keit nicht vorliegt, sowohl bei dem genannten Gerichte erster Instanz, als auch bei den 
höheren Gerichten, vor welche die Sache nach dem im Großherzogthum verfassungs- 
mäßig geordneten Instanzenzug gelangen möchte, nach den Württembergisch-Bayern= 
schen Zoll-Gesetzen zu bemessen, und in jedem Falle soll das Verfahren so viel als 
möglich abgekürzt, auch durchaus keiner unnöthigen Verzögerung Statt gegeben 
werden. " 
Wenn in Folge dieser obigen Bestimmungen Geld-Strafen verfügt werden, so 
fallen dieselben nach Abzug des Aufbringer-Antheils und der defraudirten Gefälle den 
Grosherzogl. Cassen anheim. 
Einige besondere Verhältnisse. 
« a) Salz-Consumtion. 
Art. 7. 
Die Bewohner des Großherzogl. Amtes Ostheim werden das benöthigte Salz 
durch die K. Bayern'schen Salzfabtoreien und um dieselben Preise, wie die K. Bayern- 
schen Unterthanen in den umliegenden Distrikten beziehen. 
Seine Königl. Hoheit werden Sorge tragen, daß kein anderes, als Bayern'sches 
Salz im Amts-Bezirke verbraucht und die K. Bapern'schen Verordnungen, im Be- 
treffe der Salz-Regie daselbst streng aufrecht erhalten werden.
	        
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