Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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ruͤckzufuͤhren, und in ihrer Gegenwart am Amtssitze die verdaͤchtigen Pakete oͤffnen zu 
lassen, worauf gegen die Schuldigen nach den Gesetzen zu verfahren ist. 
Schluß. 
Art. 11. 
Die Dauer des gegenwaͤrtigen Vertrags wird bis zum Schluß des Jahrs 1842 
festgesetzt; wird in diesem Jahre keine Aufkuͤndigung von der einen oder andern Seite 
erfolgen, so soll derselbe als stillschweigend auf weitere zwoͤlf Jahre verlaͤngert ange- 
sehen werden. 
Art. 12. 
Dieser Vertrag soll unverzuͤglich zur allerhoͤchsten Ratification vorgelegt und nach 
Auswechslung der Ratifications-Urkunden zur Vollziehung gebracht werden. 
B) Dienst-Nachricht. 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 17. d. M. 
dem provisorischen Arbeitshaus-Verwalter in Markgröningen, Gerichts-Akruar Hammer, 
den Titel und Rang eines Ober-Justiz-Assessors zu verleihen geruht. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Mit der erledigten evangelischen Pfarrei Königsbronn, Debkanats Heiden- 
heim, bleiben, nachdem für Zang ein eigener, im Orte wohnender Pfarrverweser aufge- 
stellt wird, noch die Filialien Ochsenberg mit 299 und Izelberg mit 289 Pfarrgenos- 
sen, deren jedes eine eigene Schule hat, nebst einigen Höfen vereinigt. Die ganze 
Parochie zählt daher 1680 Kirchen-Genossen, und das Dienst-Einkommen belauft sich 
in Geld, Naturalien, Güter-Genuß, Emolumenten und Stolgebühren auf 600 fl. nach 
Sportel-Preisen. Die Bewerber haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangeli- 
schen Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden. 
2) Die Bewerber um bie bei der Ober--Zoll-Administration erledigte Expeditors- 
Stelle, womit eine Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier 
Wochen bei dem genannten Collegium vorschriftmäßig zu melden. 
  
Gedruckt bei G. Hassellbrink.
	        
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