Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

1653 
dem Auditor Schultheiß der ersten Reiter-Brigade, die erledigte Auditors- 
Stelle bei der K. Leibgarde und der Feldjäger-Schwadron verliehen, und 
den Oberamts-Gerichts-Aktuar Bleibel zu Freudenstadt, zum Auditor bei der 
ersten Reiter-Brigade ernannt. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, die Versetzung der Wundärzte zweiter und dritter Classe in die nunmehrige zweite oder 
dritte Abtheilung betreffend. 
Unter Beziehung auf die Ministerial-Verfügung vom 27. December v. J. (Reg. Bl. 
von 1831, S. 3) wird hiemit nachträglich bekannt gemacht, daß die in dieser Verfü- 
gung vorgeschriebenen Formen für die Beibringung der erforderlichen Zeugnisse des 
Oberamts-Arztes, des Oberamts und des Kreis-Medicinalraths auch auf diejenigen 
Wundärzte zweiter und dritter Classe anwendbar sind, welche nach §. 38 der K. Ver- 
ordnung vom 14. Oktober 1850 ohne eine neue Prüfung die Aufnahme in die nun- 
mehrige zweite oder dritte Abtheilur 3 nachsuchen. 
Die Kreis-Regierungen baben daher dergleichen Gesuche, wenn sie auf die in ge- 
dachter Verfügung vorgezeichnete Weise vorbereitet sind, da, wo es sich von der Auf- 
nahme in die zweite Abtheilung handelt, je nach dem betreffenden Kreise dem K. Me- 
dicinal-Collegium oder der medicinischen Fakultät zur Erledigung zu übergeben, solche 
aber, die sich nur auf die Aufnahme in die dritte Abtheilung beziehen, selbst zu erledigen. 
Stuttgart den 23. März 1851. Kapff. 
b) Weitere nachträgliche Bekanntmachung, betreffend die durch Frankreich nach Amerika ziehenden 
Auswanderer. 
Da nach einer neueren Aeußerung der K. französischen Gesandtschaft das Verlan- 
gen der K. französischen Regierung dahin geht, daß ein mit Frau und Kindern aus-
	        
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