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die von dem Pfarrer Oesterle zu Mariazell, Dekanats Oberndorf, Alters hal-
ber nachgesuchte Versetzung auf die erledigte Stephans-Caplanei zu Rottweil gnädigst
bewilligt. .
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 7. d. M. den
pensionirten Pupillenrath v. Volz zum Ehren-Mitgliede des K. Ober-Tribunalc
zu ernennen und ihm, in Anerkennung seiner langjährigen Dienste, den Titel eines
Ober-Pupillenraths zu verleihen, auch «
denGetichts-AktuarMatthesvonWaiblingen,-aufbasitledigteGerichts-Ak-
tuariat in Heilbronn zu versetzen geruht.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
a) Verfügung, die Zeit der Zulassung der Candidaten des evangelischen Kirchendiensies zur
Anstellungs-Prüfung betreffend.
In Erwägung:
daß zwischen der Zahl der Candidaten des evangelischen Kirchendienstes und
der Zahl der zu besehenden Stellen ein Mißberhältniß bestehr, welches für
die nächste Zeit noch im Zunehmen begriffen ist,
daß in Folge hievon, wenn die einzelnen Candidaten sogleich nach Erfüllung
der im §9. 12 der K. Verordnung über die Dienst-Prüfungen der evangeli-
schen Geistlichen vom 21. Februar 18329 (Reg. Bl. S. 116) bestimmten Vor-
bedingungen zur Anstellungs-Prüfung zuzulassen wären, zwischen dieser Prü-
sfung und der wirklichen Anstellung eine Reihe von Jahren (dermalen 4—0,
später 8—10 und mehr Jahre) verfließen, und hiedurch der Prüfungs-Zweck,
der Antrieb des Candidaten zur Fortbildung für seinen Beruf und die Ueber-
zeugung von der Tüchtigkeit desselben zur Zeit seiner Anstellung, gefährdet
würde,
und in Betracht endlich
daß die Zeit der erstandenen Anstellungs-Prüfung, wenn die Zulassung zu
derselben nicht von dem Velieben des Betheiligten abhänge, und wenn über-