Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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4) Bekanntmachung, betreffend die Besttzung der ärztlichen Stelle an der zu errichtenden 
Irrenheil= Aastalt. 
Die zu Winnenthal, Oberamts Waiblingen, zu errichtende Heil-Anstalt für 90 
bis 100 Gemäthskranke soll nach vorläufiger Bestimmung im Laufe des Jahrs 1853 
eröffnet, und die Leitung derselben mit der Stelle des Arztes verbunden werden. 
Da es zweckmäßig erscheint, wegen der Besehung dieser Stelke, welche eine specielle 
und praktische Vorbereitung und zugleich eine auf Anschauung gegründete nähere Be- 
kanntschaft mit den Einrichtungen vorzüglicher Irrenheil-Anstalten des Auslandes 
voraussetzt, jent schon Einleitung zu treffen, so werden die vaterländischen Aerzte, 
welche inneren Beruf und Neigung für dieselbe in sich fühlen, aufgefordert, ihre dieß- 
fallsigen Erklärungen binnen eines Zeitraums von vier Wochen bei dem K. Medicinal- 
Collegium, welches den Bewerbern auf Verlangen nähere Mittheilung über die vor- 
LGufig festgesenten Anstellungs-Bedingungen machen wird, einzugeben. 
Stuttgart den 8. April 1831. 
Kapff. 
"8) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Erlaß, die mit der K. Verordnung vom 26. December 1829 (Reg. Bl. von 418329, Nr. 62) ausgegebene 
Vergleichung der Württembergisch-Bayern'schen Maße betreffend. 
In der Vergleichung der Württembergisch-Bayern'schen Maße, welche mit der K. 
Verordnung vom 26. December 1829 (Reg. Bl. von 1829, Nr. 62) ausgegeben wurde, 
ist in Beziehung auf die Holz-Maße eine Verichtigung nöthig geworden, welche die 
Ausfertigung der hienach folgenden Vergleichung veranlaßt hat, die nunmehr zum 
ösfentlichen Gebrauche verkündet wird. 
Stuttgart den 31. März 1831. 
Varnbiler.
	        
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