Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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B) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung, betreffend die mit der Großherzoglich Badenschen Regierung zur Erleichterung des 
Verkehrs der beiderseitigen Enklaven und Condominats-Orte getroffene Uebereinkunst. 
Da mit der Großherzoglich Baden'schen Regierung zur Erleichterung des Ver- 
kehrs der beiderseitigen Enklaven und Condominats-Orte unter dem 12. d. M. eine 
Uebereinkunft gerroffen worden ist, welcher Seine Königliche Majestät die Aller- 
bôchste Genehmigung zu ertheilen geruht haben, so wird in. Folge Allerhöchsten Be- 
fehls der Inhalt derselben hiemit bekannt gemacht. 
Sruttgart den 12. April 1851. Beroldingen. 
I. 
Von dem 1. Mei d. J. anfangend werden die von dem Königlich Württembergi- 
schen Staats-Gebiete umschlossenen Großherzoglich Baden'schen Orte Schluchtern und 
Ruchsen, so wie die Großherzoglich Baden'schen Antheile an den Condominats-Orten 
Widdern und Edelfingen hinsichtlich der Zoll-Verhälrnisse, unbeschader anderweitiger 
Hoheits-Rechte, dem Würrtembergisch-Bayern'schen Zoll-Vereine einverleibt. 
Auf ganz gleiche Weise und von demselben Zeitpunkte an treten die von dem 
Großherzoglich Baden'schen Staats-Gebiete umschlossenen Königlich Württembergischen 
Orte Hohentwiel samt dem Bruderhofe und Herrschberg in den Baden'schen Zoll-Ver- 
band ein. 
II. 
In Folge dessen werden in den erstgenannten Baden'schen Orten nicht nur die 
Königlich Württembergischen Zoll-Gesehe, so wie die darauf Bezug habenden Verord- 
nungen von Seiten der Großherzoglich Baden'schen Regierung gehörig verkündet wer- 
den, sondern es hat auch die Untersuchung und Bestrafung der Zoll-Vergehen in die- 
sen Orten ausschließlich durch die Königlich Württembergischen Behörden nach den dor- 
tigen Gesebßen zu geschehen. 
Ganz dasselbe findet umgekehrt in den lehtgenannten, dem Vaden'schen Zoll-Ver- 
bande einverleibten Württembergischen Gebiets-Parzellen Statt. 
HI. 
Wegen der in den erwähnren Baden'schen Orten etwa bestehenden Vorräthe von Colo-
	        
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